Zurück zum Führerschein

Zurück zum Führerschein

Wenn die Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde, ist es wichtig keine Zeit zu verlieren. Bereits in der Sperrfrist kann man etwas dafür tun, um den Prozess der Fahreignung zu beschleunigen. Durch eine Erstberatung werden wir mit Ihnen alle Möglichkeiten, die Sie in der Zeit nutzen können, besprechen und planen. Unter spezifischen Voraussetzungen kann sogar die Sperrfrist verkürzt werden. Bei erheblichen Ordnungswidrigkeiten wird das Fahrverbot zusätzlich zu Punkten verhängt. In diesem Fall ist es wichtig, eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen, um den kompletten Verlust der Fahrerlaubnis zu verhindern.
Wenn man sich durch seine Taten als ungeeignet zum Führen von KFZ erwiesen hat, besteht größte Mühe, die Zweifel bei der Fahrerlaubnisbehörde einzuräumen. Diese wird durch MPU geprüft. Folgende Beispiele führen dazu, dass Sie Ihre Eignung verlieren:  

  • Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille
  • Wiederholtes Fahren unter Einfluss von Alkohol
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Entzug der Fahrerlaubnis ab 8 Punkte
  • Straftat im Zusammenhang mit dem KFZ


Für einen persönlichen Termin geht es hier zur Online-Terminvergabe.


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